> Ваш муж просто должен вас включить в свои Antrag:
Erstreckung der Staatsbürgerschaft auf die Ehegattin beziehungsweise den Ehegatten:
Die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft auf die seit fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin oder den Ehegatten kann erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die oder der Fremde rechtmäßig niedergelassen ist, oder den Status als Asylberechtige oder als Asylberechtigter besitzt, oder Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer Legitimationskarte ist, ein sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich vorliegt und eine fünfjährige Ehedauer vorliegt.
И тогда вам остается только 4 года
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